Vor 20 Jahren habe ich einen Gurt für Hochseilgärten produziert, wo ich zwar ein Ablaufdatum angeben musste, dieses aber - im Gegensatz zu den üblichen Gepflogenheiten der Branche - jeweils unbegrenzt verlängert habe. Das bedeutet: Solange der Gurt nicht beschädigt ist, kann er verwendet werden.
Ich habe so einen Gurt getestet - er weist nur unwesentliche Gebrauchsspuren auf.
Die Haltekraft von über 2 Tonnen bestätigt diese Vorgangsweise.
Es ist zu wünschen, dass die anderen Gurthersteller nachziehen.
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