Es ist Samstag, es ist Cheerleadermeisterschaft im
Multiversum. Aufgeregte Eltern fahren ihre Kinder zum Multiversum, man ist
froh, wenn man noch einen mit „Multiversum“ gekennzeichneten Parkplatz
ergattert. Auf den Schildern steht:
„KUNDENPARKPLATZ
Parken für die Dauer des … Besuchs im
Multiversum gestattet.“
Umso erstaunter, dass nach der Veranstaltung unser Auto (und
–zig weitere) einen Zahlschein im Scheibenwischer stecken haben. Mit eindeutiger… nennens wir „Alternative“:
„90
Euro oder Besitzstörungsklage“.
Ein genauer Blick in den kleingedruckten Text auf
dem Schild zeigt, dass der Besuch nur 90 Minuten hätte dauern dürfen.
90 Euro für Parkzeitüberschreitung … ich wollte beim
Konsumentenschutz nachfragen, ob das nicht ein bisserl viel sei und holte mir
einen Termin.
Inzwischen flattert schon das nächste Schreiben herein:
„Entweder 290 Euro zahlen oder Besitzstörungsklage.“
Das wird ja immer besser.
Auf Anraten des Konsumentenschutzes zahlen wir 40 Euro und
schicken eine Erklärung an den Anwalt, dass wir auch nie wieder dort parken
werden.
Dennoch werden wir geklagt, nun ist der Betrag bereits 580 Euro.
Vor der Verhandlung werden wir von der Richterin informiert,
dass sie uns auf jeden Fall schuldig sprechen wird und sie empfiehlt, dass wir
nicht verhandeln und somit in Abwesenheit schuldig gesprochen werden. Wenn wir dem Anwalt nicht das geforderte Geld (620 Euro
mittlerweile) zahlen, wird es noch wesentlich teurer.
Tja, nun müssen wir endgültig einsehen, dass wir besser
nachgeben, gegen die Staatsgewalt auflehnen ist nicht sehr gescheit.
Dass wir zum Schluss uns auch noch vom Anwalt demütigen
lassen müssen passt zum Gesamtbild:
„Wie blöd muss man sein, wenn man das Schild nicht lesen
kann“.
Nun, ich darf dieses Anwalts-Attest an alle –zig anderen
Autos weiterleiten: Es war kein Irrtum von uns, es war Blödheit, und wie noch
dazu.
Vielen Dank Herr Anwalt für dieses psychologische Gutachten.
Und, Multiversum, keine Sorge: Ich werde sicher nicht mehr
Deinen Besitz betreten. Nicht mit dem Auto, nicht zu Fuß. Nie mehr.
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